DARUM GEHT’S
Am 22. September 2024 stimmt die Schweiz über eine misslungene BVG-Reform ab. Unsere Wirtschaftsallianz lehnt diese unausgewogene Vorlage ab. Die BVG-Reform etabliert eine systemfremde Umverteilung in der beruflichen Vorsorge, bestraft Sparer und verteilt Gelder nach dem Giesskannenprinzip. Die Wirtschaftsallianz empfiehlt ein NEIN zu einer solchen Scheinreform.
Wir sagen…
NEIN zur Umverteilung!
Die misslungene BVG-Scheinreform etabliert eine systemfremde Umverteilung von Geldern in der beruflichen Vorsorge. Das widerspricht dem Zweck der beruflichen Vorsorge. Die vorgesehenen Rentenzuschläge an die Übergangsgenerationen verursachen Kosten von 11,3 Milliarden Franken, ohne dass dadurch höhere Leistungen im Alter garantiert würden!
NEIN zu Fehlanreizen!
Die Rentenzuschläge sind falsch kalibriert und unfair verteilt. Sie bestrafen jene, die ihr Leben lang ohne Unterbruch in die berufliche Vorsorge einzahlen. Die Reform macht es unattraktiver, ohne Unterbruch in die berufliche Vorsorge einzuzahlen!
NEIN zu Überkompensationen!
Die BVG-Scheinreform führt zu Überkompensationen, während bei anderen Versicherten der Rentenzuschlag nicht ausreicht. Einige profitieren besonders stark, nur weil sie zur richtigen Zeit pensioniert werden und wenig gespart haben!
NEIN zum Giesskannenprinzip!
Die Reform benachteiligt Personen, die schon heute von einem tieferen Umwandlungssatz betroffen sind. Vielen Pensionskassen haben den Umwandlungssatz bereits angepasst. Die BVG-Scheinreform berücksichtigt diese Vorleistungen und die Stabilität der Pensionskassen nicht.
NEIN zu unnötiger Bürokratie!
Die zusätzlichen Beiträge in die berufliche Vorsorge dienen vorwiegend der Kompensation der Übergangsgeneration. Die komplexe Umsetzung führt zu hohen Verwaltungskosten. Dafür müssen die Versicherten aufkommen!
ARGUMENTE
Deshalb sagt die Wirtschaftsallianz NEIN zur BVG-Scheinreform
- Die BVG-Scheinreform etabliert insgeheim eine systemfremde Umverteilung von Geldern von Jung zu Alt in der beruflichen Vorsorge. Die vorgesehenen Rentenzuschläge an die Übergangsgenerationen verursachen zusätzliche Kosten von 11,3 Milliarden Franken. Das Kapitaldeckungsverfahren in der beruflichen Vorsorge sieht keine solche systemfremde Umverteilung von Sparbeiträgen vor.
- Tatsächlich findet bereits heute in der beruflichen Vorsorge eine Umverteilung statt, weil die Pensionskassen aufgrund zu hoher Rentenversprechen Umwandlungsverluste erleiden. Um die Umwandlungsverluste zu decken, fliesst Geld von den Erwerbstätigen zu den Rentnern. Mit der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6,0% soll die Umverteilung gestoppt werden. Die Reform verfehlt ihr Ziel jedoch deutlich. Sie verursacht mehr Umverteilung, nicht weniger! Die Kosten für die Rentenzuschläge liegen deutlich über den Einsparungen von 400 Millionen Franken im Jahr.
- Die berufliche Vorsorge muss früher oder später reformiert werden, um die Umverteilung abzubauen. Anstatt aber die berufliche Vorsorge wieder auf das Prinzip des kapitalgedeckten Sparens auszurichten, ersetzt die vorliegende BVG-Scheinreform die eine Umverteilung durch eine andere (Finanzierung der Rentenzuschläge). Die Versicherten finanzieren dies mit ihren Lohnbeiträgen.
- Die Rentenzuschläge sind falsch kalibriert und unfair verteilt. Sie bestrafen jene, die lange in die berufliche Vorsorge einbezahlen. Davon profitieren Versicherte mit einer unvollständiger Erwerbskarriere, insbesondere Zugewanderte. Die Reform macht es unattraktiver, ohne Unterbruch in die berufliche Vorsorge einzuzahlen.
- Die BVG-Scheinreform führt zu weiteren Ungleichbehandlungen zwischen Versicherten. Einige Versicherte erhalten einen Zuschlag, der grösser ist als ihr Rentenverlust, während bei anderen der Zuschlag nicht ausreicht, um die Rentenverluste zu decken. Es profitieren Personen von Kompensationen, nur weil sie zur richtigen Zeit pensioniert werden und über all die Zeit wenig gespart haben.
- Die Anbindung der Rentenzuschläge an die Höhe des vorhandenen Alterskapitals führt zu Fehlanreizen beim Sparen. Liegt das Alterskapital heute nahe an der Schwelle von 441'000 Franken, so wird sich eine Person nicht zusätzlich in die Pensionskasse einkaufen und keinen freiwilligen, höheren Sparplan wählen. Versicherte werden eine Überschreitung der Schwelle vermeiden, um Rentenzuschläge zu erhalten. Die BVG-Scheinreform schmälert den Anreiz des individuellen Sparens. Hingegen können jene Angehörige der Übergangsgenerationen dafür bestraft werden, dass sie weiter sparen.
- Die Reform benachteiligt jene Personen, die bereits von einem tieferen Umwandlungssatz betroffen sind, weil deren Pensionskasse Massnahmen ergriff. Vielen Pensionskassen haben den Umwandlungssatz bereits angepasst. Die vorliegende BVG-Scheinreform berücksichtigt diese individuellen Vorleistungen und die Stabilität der Pensionskassen nicht. Stattdessen verteilt sie Geld nach dem Giesskannenprinzip!
- Für die Kosten kommen nicht alle Versicherten gleichermassen auf. Die Betroffenheit hängt massgeblich von der Pensionskasse ab. Die Rentenzuschläge müssten während 15 Jahren finanziert werden, wobei ein substanzieller Teil der benötigten Summe (0,8 Mrd. Fr./Jahr) durch Zuschüsse des Sicherheitsfonds gedeckt wird (0,3 Mrd. Fr./Jahr). Der Sicherheitsfonds erhebt dazu jährlich Beiträge von den Pensionskassen. Die Pensionskassen haben die Wahl, wie sie die Beitragszahlungen an den Sicherheitsfonds und ihren Anteil an den Rentenzuschlägen finanzieren möchten. Sie können diese Mittel beispielsweise mittels finanzieller Reserven aufbringen. Auch könnten zusätzliche Lohnbeiträge von allen Versicherten erhoben werden.
- Die Reform verfolgt grundsätzlich das richtige Ziel. Der gewählte Weg ist jedoch viel zu kompliziert. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis geht nicht auf! Die zusätzlichen Beiträge in die berufliche Vorsorge dienen in den ersten Jahren vorwiegend der Finanzierung der Übergangsgeneration. Diese Quersubventionierung führt aufgrund ihrer Komplexität zu zusätzlichen Verwaltungskosten, ohne dass dadurch höhere Leistungen im Alter garantiert würden. Letztlich müssen die Versicherten und Unternehmen für den hohen Verwaltungsaufwand aufkommen, den die misslungene BVG-Scheinreform auslöst.
- Die misslungene BVG-Scheinreform lässt die Verwaltungskosten der Pensionskassen auch deshalb stark ansteigen, weil viele Fragen zur Umsetzung ungeklärt sind bzw. vernachlässigt wurden, insbesondere bezüglich der Auszahlung von Rentenzuschlägen (z. B. Umgang mit Einkäufen, Scheidungen, Rentenvorbezügen, etc.).
- Dabei liegen einfachere Konzepte auf dem Tisch. Anstelle der unnötig komplizierten Kompensationen hätte das Parlament zum Beispiel eine gestaffelte Senkung des Umwandlungssatzes beschliessen können.
WIRTSCHAFTSALLIANZ
Die Wirtschaftsallianz lehnt die misslungene BVG-Scheinreform ab, da die zusätzlichen Kosten von 11,3 Milliarden Franken die Einsparungen von jährlich 400 Millionen Franken bei weitem übertreffen. Das Ziel, den Umwandlungssatz auf ein versicherungstechnisch angemesseneres Niveau zu bringen, erfordert einfachere und effektivere Massnahmen. Die aktuelle Vorlage schwächt insgesamt die berufliche Vorsorge (2. Säule) und etabliert die systemfremde Umverteilung durch ungerechte Rentenzuschläge, ähnlich wie sie in der AHV (1. Säule) besteht. Dabei sollte das System der drei verschiedenen und sich ergänzenden Säulen ursprünglich gestärkt werden. Deshalb: NEIN am 22. September 2024 zur BVG-Scheinreform.
Folgende Organisationen gehören der Wirtschaftsallianz «NEIN zur BVG-Scheinreform» an:
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- Argumentarium der Wirtschaftsallianz «NEIN zur BVG-Scheinreform»
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